Aufgabe des Akkreditierungsrates

Übergeordnetes Ziel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland ist es, zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland beizutragen und in diesem Sinne an der Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums mitzuwirken. Aufgaben, Ziele und Qualitätsverständnis sind im Mission Statement der Stiftung formuliert.


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Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen in den Beschlüssen des Akkreditierungsrates für Hochschulen

 

Auf seiner 61. Sitzung am 08.12.2009 in Berlin hat der Akkreditierungsrat die Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen überarbeitet und dabei die Aspekte Studierbarkeit und Prüfungslast hervorgehoben. Diese Entscheidungen erfolgten im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der Beschlüsse zur Programmakkreditierung, deren Ziele neben der Streichung von Redundanzen, der Vereinfachung auch in sprachlicher Hinsicht insbesondere die Weiterentwicklung der Verfahren waren. In diesem Zusammenhang wurden eine Reihe von Beschlüssen zur besseren Lesbarkeit zusammengefasst und einige auch aufgehoben. Um Interessierten von Hochschulen die Orientierung über die neue Beschlusslage zur erleichtern, werden im Folgenden die wesentlichen Änderungen in den Beschlüssen zur Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung dargestellt:

 

Datei    Zusammenstellung der wesentlichen Inhalte

Datei  Beschluss „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ vom 08.12.2009

Datei    Beschluss "Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen" vom 08.12.2009

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