Übergeordnetes Ziel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland ist es, zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland beizutragen und in diesem Sinne an der Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums mitzuwirken. Aufgaben, Ziele und Qualitätsverständnis sind in dem Mission Statement der Stiftung fomuliert.
Zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland trägt die Stiftung im Auftrag der Länder dafür Sorge, dass die von zertifizierten Agenturen durchgeführten Akkreditierungsverfahren ein Höchstmaß an Qualität, Vergleichbarkeit und Transparenz aufweisen. Gegenstand der Akkreditierungsverfahren sind entweder einzelne Studiengänge bzw. Studiengangsbündel (Programmakkreditierung bzw. Bündelakkreditierung) oder interne Qualitätssicherungssysteme von Hochschulen (Systemakkreditierung). Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die Gegenstand des akkreditierten Systems waren, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind. Ist ein Studiengang akkreditiert, trägt er das Qualitätssiegel der Stiftung.
Bevor eine Agentur die Berechtigung erhält, Studiengängen das Qualitätssiegel der Stiftung zu verleihen, muss sie sich selbst einem Akkreditierungsverfahren unterziehen. Das Akkreditierungsverfahren wird auf Antrag der Agentur vom Akkreditierungsrat durchgeführt, der als zentrales Beschlussgremium der Stiftung über die Akkreditierung bzw. Reakkreditierung von Agenturen entscheidet.
Die Akkreditierung der Agenturen erfolgt auf der Grundlage der vom Akkreditierungsrat entwickelten Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen. Gemäß der sieben vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Kriterien sind die Agenturen beispielsweise aufgefordert, die Legitimation und Funktionalität ihrer Organe nachzuweisen, ihr an der Bewertung von Learning Outcomes orientiertes Qualitätsverständnis zu formulieren, ihre personelle und sächliche Ausstattung darzulegen oder die Weisungsunabhängigkeit der Agentur bzw. der akkreditierenden Organe zu belegen. Des Weiteren verpflichten sich die Agenturen sowohl im Zuge des Akkreditierungsverfahrens als auch auf vertraglicher Grundlage zur Anwendung der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Regeln des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung.
Mit Blick auf die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums fällt der Stiftung zudem die Aufgabe zu, die Anerkennung des deutschen Qualitätssiegels und damit auch die Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen deutscher Hochschulen im Ausland zu gewährleisten und deren Reputation zu befördern. Mit der umfassenden Berücksichtigung der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area von ENQA in seinen einschlägigen Reglements hat der Akkreditierungsrat einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des europäischen Hochschulraumes geleistet.
Die der Stiftung von Seiten der Länder übertragenen Aufgaben sind in dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" vom 15. Februar 2005 festgelegt.


